Fluchgefahr kein Grund für Abschiebehaft
Laut eines Beschlusses des Amtsgerichts Hannover ist Abschiebehaft generell rechtswidrig, wenn sie mit der Fluchtgefahr des Abzuschiebenden begründet wird. Ein ähnliches Urteil gab es bereits in Bezug auf die sogenannten Dublin-Rückschiebungen. Bereits jetzt sitzen weniger Menschen in Abschiebehaft wie seit 25 Jahren. Allerdings … Fluchgefahr kein Grund für Abschiebehaft weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden